Mit Energieberatung zu den Klimazielen
Die Schweizer Stimmbevölkerung entscheidet am 13. Juni 2021 über das revidierte CO2-Gesetz. Es sorgt dafür den CO2-Ausstoss bei den Gebäuden und im Verkehr deutlich zu senken. In beiden Bereichen kann die Energieberatung Region Winterthur mit spezifischer Beratung Hand zur Umsetzung bieten.
Mit der Revision des CO2-Gesetzes verfolgt die Schweiz das Ziel, den Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 zu halbieren. Damit kann sie einen wichtigen Schritt leisten, ihre internationalen Verpflichtungen gemäss Pariser Klimaabkommens einzuhalten.
Anreize für erneuerbare Heizungen
Das Gesetz verzichtet weitgehend auf Verbote, sondern kombiniert finanzielle Anreize mit Investitionen in den Klimaschutz und in den technischen Fortschritt. Im Gebäudebereich beispielsweise ist es nötig, weniger Heizöl und Erdgas zu verbrauchen, um die CO2-Emissionen zu senken. Deshalb dürfen Neubauten kein CO2 aus Brennstoffen ausstossen, was heute aber dem Stand der Technik entspricht. In den meisten neuen Wohnhäusern sorgt ein erneuerbares, CO2-freies Heizsystem für Wärme und Warmwasser. Bei bestehenden Bauten gilt es erst dann eine CO2-Grenze einzuhalten, wenn der Heizungsersatz ansteht.
Den Anreiz zum Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen leistet die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, die erhöht wird. Zwei Drittel der Abgabe erhalten Privatpersonen und Unternehmen zurückerstattet. Ein Drittel geht in den neu geschaffenen Klimafonds zur Weiterführung des erfolgreichen Gebäudeprogramms von Bund und Kantonen. Dieses unterstützt Hauseigentümerschaften über das kantonale Förderprogramm bei der Anschaffung erneuerbarer Heizsysteme oder bei Sanierungsmassnahmen der Gebäudehülle. Neu ist beim Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem zusätzlich eine nationale «Abwrackprämie» vorgesehen. Damit dieser Umstieg optimal gelingt, unterstützt die Energieberatung Region Winterthur die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit der Impulsberatung «erneuerbar heizen».
Förderung der Elektromobilität
Beim Verkehr beabsichtigt das neue Gesetz unter anderem, dass effizientere Fahrzeuge auf den Markt kommen. Dazu ist geplant, den heutigen CO2-Zielwert für neue Personen- und Lieferwagen zu verschärfen und erstmals auch einen für Lastwagen (Schwerverkehr) einzuführen. Gleichzeitig fördert das Gesetz die Elektromobilität und unterstützt über den Klimafonds den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch beim Thema klimafreundliche Mobilität, wie dem Kauf eines Elektromobils, kann die Energieberatung mit Tipps weiterhelfen.
Weitere Infos
Die Details und weitere Bestimmungen des neuen CO2-Gesetzes: https://www.uvek.admin.ch/
Für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» sowie weitere Beratungsangebote können sich Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Dägerlen, Dinhard, Elgg, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Lindau, Pfungen, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Wila wenden an:
Energieberatung Region Winterthur, c/o Nova Energie Ostschweiz AG
Winterthurerstrasse 3, PF, 8370 Sirnach, Telefon 052 368 08 08, Fax 052 368 08 18
energieberatung@eb-region-winterthur.ch, www.eb-region-winterthur.ch
Das neue Gesetz sorgt dafür, dass effizientere Fahrzeuge auf den Markt kommen
und fördert parallel die Elektromobilität.
Verein Energieberatung Region Winterthur