Heizungsersatz: auf erneuerbare Energie setzen

Werden mit der geplanten Revision des Energiegesetzes Öl- und Gasheizungen in bestehenden Bauten verboten? Nein, der Kanton Zürich führt kein Verbot für fossile Heizungen ein. Die Zukunft gehört aber den erneuerbaren Energien.

Der Kanton Zürich plant, das Energiegesetz anzupassen. Er bildet damit die Entwicklung in der Gebäudetechnik ab und übernimmt die Mitverantwortung für die Senkung des CO2-Ausstosses in der Schweiz. Gleichzeitig ist die Revision – sie orientiert sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) – eine Chance für Hausbesitzer.

Erneuerbare lohnen sich
Bei bestehenden Wohnbauten betreffen die geplanten Gesetzesänderungen vor allem die Erneuerung der Heizung. Es muss aber kein Hauseigentümer eine funktionierende Heizung vor Ablauf ihrer Lebensdauer auswechseln. Steht hingegen ein Heizungsersatz an, ist bei den energetisch schlechtesten Wohnbauten vorgeschrieben, 10 % durch erneuerbare Energien zu decken oder den Energieverbrauch um gleich viel zu senken, wenn der Besitzer wieder eine fossile Heizung installieren will. Diese Neuerung betrifft jene Wohnhäuser, die auf der Energieetikette für Gebäude, dem GEAK, nur die Effizienzklasse E, F oder G erreichen (15 bis über 20 Liter Ölverbrauch pro m2 und Jahr). Für den Vollzug sind Standardlösungen vorgesehen, so dass im Einzelfall keine Berechnungen vorzunehmen sind. Wer eine dieser Massnahmen fachgerecht umsetzt, hat die Anforderungen erfüllt. Ebenso, wer eine dieser Massnahmen bereits umgesetzt hat und dies belegen kann. Damit diese Standardlösungen zu vernünftigen Anlagen führen, basieren sie auf einem Wärmebedarf von 100 kWh/m2 Energiebezugsfläche.

Bei energetisch guten Gebäuden, das heisst bei Bauten mit einem Minergie-Label oder mit GEAK-Klasse von A bis D bei der Gesamteffizienz, kann der Hausbesitzer die neue Heizung frei wählen, also auch wieder eine Öl‐ oder Gasfeuerung einzusetzen. Allerdings bietet der Heizungsersatz die einmalige Gelegenheit, auf erneuerbare Energien umzusteigen und so das eigene Gebäude zukunftstauglich zu machen. So ist beispielsweise eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich meistens die bessere Lösung als eine fossile Heizung, sofern neben den Investitionskosten auch die Betriebs- und Unterhaltskosten berücksichtigt werden.

Haben Sie Fragen zum Heizungsersatz, zu erneuerbarer Energie, Energieeffizienz oder Mobilität? Wenden Sie sich an die Energieberatung. Die Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinden Dägerlen, Dinhard, Elgg, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Lindau, Pfungen, Rickenbach, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Wila können davon kostenlos profitieren:
Energieberatung Region Winterthur, c/o Nova Energie Ostschweiz AG
Winterthurerstrasse 3, Postfach, 8370 Sirnach, Telefon 052 368 08 08, Fax 052 368 08 18
energieberatung@eb-region-winterthur.ch, www.eb-region-winterthur.ch

 


Der Heizungsersatz bietet die Chance auf erneuerbare Energien umzusteigen (Bild Sole-Wasser-Wärmepumpe).

 


Die Energieetikette für Gebäude, der GEAK, zeigt die Effizienzklasse auf.


Verein Energieberatung Region Winterthur

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