Die neue Energieversorgung: effizienter und erneuerbar
Mit der Abstimmung über die Energiestrategie 2050 vom 21. Mai 2017 entscheidet die Schweizer Bevölkerung über die Ausrichtung der künftigen Energieversorgung. Diese soll dezentral und effizienter werden und sich stärker auf erneuerbare Energien abstützen.
Über den ersten Schritt der Energiestrategie befinden die Stimmbürgerinnen und -bürger am 21. Mai 2017. Die Grundlage des neuen Energiegesetzes bilden Richtwerte für die Senkung des Energie- und des Stromverbrauchs sowie für die Steigerung der erneuerbaren Energieerzeugung bis zum Jahr 2020 und 2035. In diesen beiden Bereichen definiert die Vorlage Massnahmen und umfasst den Ausstieg aus der Atomkraft.
Effizienz der Gebäude im Fokus
Bei der Energieeffizienz stehen die Gebäude im Fokus. Mit dem Ausbau des Gebäudeprogramms – es würde 2019 auslaufen – sollen Liegenschaftsbesitzer weiterhin von Beiträgen an Gebäudesanierungen profitieren. Ferner haben sie bei energetischen Sanierungen bessere Möglichkeiten für Steuerabzüge. Der Ersatz der alten durch neue intelligente Stromzähler (Smart Meter) soll dank Datenerfassung und Verbrauchsprofilen dazu beitragen, Strom zu sparen.
In den Bereichen Verkehr und Elektrogeräte ist die schrittweise Verschärfung technischer Vorschriften zur Senkung des CO2-Ausstosses beziehungsweise des Stromverbrauchs geplant.
Erneuerbare stärken
Das Energiegesetz begrenzt unter anderem die Förderung erneuerbarer Energien über die Einspeisevergütung auf das Jahr 2022. Für die Finanzierung sieht es eine Erhöhung des Netzzuschlags von heute 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstrom vor. Das Fördersystem wird zudem optimiert: Neben der bestehenden periodischen Senkung der Vergütungsbeiträge, müssen neu die Betreiber von Anlagen ab einer gewissen Grösse ihren Strom selbst vermarkten. Das erhöht den Anreiz, Strom einzuspeisen, wenn die Nachfrage hoch ist.
Zudem geht die Förderung stärker in Richtung einmaliger Investitionshilfen, die noch bis 2030 vorgesehen sind.
Die Gleichstellung erneuerbarer Energieanlagen mit den Interessen des Natur- und Heimatschutzes, raschere Bewilligungsverfahren und die Förderung des Eigenverbrauchs bieten weiteren Anreiz zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Schrittweiser Umbau der Energieversorgung
Die Energiemärkte befinden sich seit einigen Jahren im Umbruch, so dass die Marktpreise teilweise unter den Gestehungskosten moderner Anlagen liegen. Die grosse Abhängigkeit von fossilen Energien wie Öl und Gas steht ausserdem im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielen der Schweiz (Reduktion der CO2-Emissionen).
Die Energiestrategie 2050 des Bundes reagiert auf die veränderten Rahmenbedingungen und definiert die notwendigen Leitplanken für den Umbau der Energieversorgung. Mit dem neuen Gesetz lassen sich einerseits die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer, einheimische Energien steigern. Andererseits reduziert die Schweiz den Import fossiler Energien und kann Wertschöpfung durch eigene Energieproduktion im Inland generieren. Investitionen in die Installation von Solaranlagen, Holzfeuerungen oder Wärmepumpen bedeuten Arbeit für das lokale Gewerbe, ebenso wie die Planung und Realisierung einer Gebäudesanierung. Die Energiestrategie stärkt Innovationen und schafft Anreize für Investitionen im Inland.
Bei Fragen rund um Energie und Energieeffizienz hilft die Energieberatung Region Winterthur weiter. Sie bietet den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinden Brütten, Dinhard, Elsau, Hagenbuch, Hettlingen, Lindau, Pfungen, Rickenbach, Seuzach, Turbenthal, Wiesendangen und Wila kostenlose Erstberatung:
Energieberatung Region Winterthur, c/o Nova Energie GmbH Winterthurerstrasse 3, 8370 Sirnach, Telefon 052 368 08 08, Fax 052 368 08 18 energieberatung@eb-region-winterthur.ch, www.eb-region-winterthur.ch
Verein Energieberatung Region Winterthur